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Energiepass / Energieausweis
In der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV) wird für das öffentlich-rechtliche Zertifikat der Begriff Energieausweis verwendet und beschrieben. Der Begriff Energiepass ist somit bedeutungslos geworden.
Der Energiepass ist ein vierseitiges Formular, dass die energetische Qualität von Gebäuden bewertet. Mit der Energie-Einspar-Verordnung muss jeder Mieter, Pächter und Käufer von Gebäuden oder Wohnungen und auch von einem Energiesparhaus, vor Vertragsabschluss die Möglichkeit haben, den Energiepass einsehen zu können. Je nach Gebäudeart und Nutzungsart wird ein unterschiedlicher Energiepass zu einem unterschiedlichen Zeitpunkt Pflicht.
Man unterscheidet den bedarfsbasierten Energiepass und den verbrauchsbsierten Energiepass für Wohngebäude und Nicht- Wohngebäude.
Der verbrauchsbasierten Energieausweis für Wohngebäude kann ausgestellt werden für Häuser mit mehr als 4 Wohnungen, Häusern die den Bauantrag nach dem 31.10.1977 gestellt haben oder Häusern die beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen.
Der bedarfsbasierte Energieausweis für Wohngebäude kann für jedes Haus ausgestellt werden und muss erstellt werden, wenn die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt werden.
Die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) vom 1. Oktober 2007 verpflichtet jeden Europäischen Mitgliedsstaat, den Energieausweis ab
1. Juli 2008 stufenweise nach Gebäudeart und Baualter gesetzlich vorzuschreiben.
- 1. Juli 2008
alle regelmäßig beheizten oder gekühlten Wohngebäude /-gebäudeteile, die ab dem 1. Juli 2008 neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden und die bereits vor 1965 fertiggestellt wurden.
- 30. September 2008
Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsbasierendem Energieausweis endet für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde, oder Wohngebäude, die beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung nicht das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen.
- 1. Januar 2009
alle Wohngebäude außer Baudenkmäler
- 1.Juli.2009
alle Nichtwohngebäude mit der Wahl zwischen verbauchsbasierten Energieausweis und bedarfsbasierten Energieausweis.
Der Energieausweis wird für die Dauer von 10 Jahren ausgestellt. Der Zeitplan der EnEV sieht vor, dass bis zum 1. Januar 2009 jedes Wohngebäude, das vermietet, verpachtet oder verkauft werden soll, einen Energieausweis braucht. Ab dem 1. Juli 2009 gilt diese Regelung auch für Nicht-Wohngebäude, die neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden.
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